Hauptschulreform: M-Klasse und Praxisklasse halten Einzug

Die M-Klassen dürfen Schüler besuchen, wenn sie im Zwischenzeugnis der 6. Klasse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,33 erreichen. Liegt der Notendurchschnitt bei 2,66 oder schlechter, kann die Lehrerkonferenz den Zugang gestatten, wenn der Besuch der M-Klassen Erfolg versprechend erscheint und die Eltern dies wünschen. Der Übertritt aus höheren Klassen in eine M-Klasse setzt einen Notendurchschnitt von 2,00 voraus. Die Inhalte des Lehrplans einer M-Klasse entsprechen denen des regulären Lehrplans der gleichen Jahrgangsstufe, aber die Ansprüche sind in allen Fächern höher. 

Die Praxisklasse ist für die Schüler gedacht, die auf Grund einer Lernschwäche oder sonstiger Schwierigkeiten über den Besuch der Regelklasse keine Chance hätten, einen erfolgreichen Hauptschulabschluss zu erreichen. Sie bekommen neben theoretischem Unterricht verstärkt die Möglichkeit, Praktika zu absolvieren, wobei sie ihr handwerkliches Geschick schulen und praktische Erfahrungen in Betrieben sammeln können. Auf diese Weise sollen sie schon vor Schulabschluss an das Berufsleben herangeführt werden.

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